Rechner

Heiraten-Vergleichsrechner

Vergleicht zwei Einkommen als unverheiratet, verheiratet mit IV/IV, IV/IV mit Faktor und III/V bis inklusive Beamten-/Beihilfe-Szenarien, Kirchensteuer, Kindern unter 25 und Versicherungsstatus.

Relevant vor allem für Kirchensteuer und den Pflege-Sonderfall Sachsen.
Nur bei GKV. Ø 2026: 2,9 %
Wirkt vor allem auf die Pflegeversicherung.

Person A

Person B

Wichtig: Der dauerhafte steuerliche Vorteil der Heirat entsteht in der Regel durch die Zusammenveranlagung (Splitting). Die Steuerklassenkombination verändert vor allem die laufende Verteilung des Lohnsteuerabzugs. Bundesland, Kirchensteuer, Kinder unter 25 und Beamtenstatus werden nur dort berücksichtigt, wo sie das laufende Netto fachlich tatsächlich beeinflussen.
Ergebnis

Heiratsvorteil und passende Kombination

319,06 €voraussichtlicher Jahresvorteil durch Zusammenveranlagung
Unverheiratet zusammenjährliches Netto beider Personen49.407,96 €
Verheiratet (Jahreswirkung Splitting)49.727,02 €
IV/IV laufendmonatliches gemeinsames Netto4.117,33 €
IV/IV mit Faktor laufendFaktor näherungsweise 0.9804.143,92 €
III/V laufend (A in III)höheres Monatsnetto beim Besserverdienenden4.338,96 €
EmpfehlungIV/IV mit Faktor

Der eigentliche Jahresvorteil entsteht durch die Zusammenveranlagung. Für den laufenden Lohnsteuerabzug ist IV/IV mit Faktor meist sauberer als III/V, weil Nachzahlungen typischerweise geringer ausfallen. Der Faktor liegt hier näherungsweise bei 0.980.

So entsteht der steuerliche Heiratsvorteil

Verheiratete können gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden (Zusammenveranlagung mit Splittingtarif). Das bedeutet: Die Steuer wird berechnet, als hätten beide Partner jeweils die Hälfte des Gesamteinkommens bis dadurch rutscht man in niedrigere Progressionszonen. Je größer die Einkommensdifferenz zwischen beiden Partnern, desto höher der Splitting-Vorteil.

Der Rechner vergleicht vier Szenarien: unverheiratet (beide SK I/II), SK IV/IV, SK IV/IV mit Faktor und SK III/V. Der Unterschied zwischen diesen Kombinationen liegt nicht in der Jahressteuer, sondern im monatlichen Lohnsteuervorabzug und damit in der monatlichen Liquidität.

Für Beamte und Privatversicherte: Der Rechner berücksichtigt Beihilfe-Anteile, PKV-Beiträge und die Beamten-Ausnahme bei Renten- und Arbeitslosenversicherung bis für einen realistischen Paarvergleich in allen Beschäftigungskonstellationen.

Häufige Fragen

Lohnt sich Heiraten steuerlich immer?

Ein steuerlicher Vorteil entsteht vor allem dann, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Die eigentliche Jahreswirkung kommt aus der Zusammenveranlagung mit Splittingtarif bis nicht bloß aus einer anderen Steuerklassenkombination.

Welche Steuerklassenkombination ist meist sinnvoll?

Bei ähnlichen Einkommen reicht IV/IV oft aus. Bei größeren Unterschieden ist IV/IV mit Faktor meist die sauberste laufende Lösung, weil der monatliche Lohnsteuerabzug näher an der gemeinsamen Jahressteuer liegt. III/V verschiebt vor allem die monatliche Liquidität.

Macht Beamtenstatus oder öffentlicher Dienst einen Unterschied?

Tariflicher öffentlicher Dienst läuft grundsätzlich wie ein normales Angestelltenverhältnis. Relevante Unterschiede entstehen vor allem bei Beamten über Beihilfe, PKV und fehlende Arbeitnehmerbeiträge zu Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Brauche ich für die Berechnung Bundesland und Kirchensteuer?

Nur soweit diese Faktoren tatsächlich wirken. Das Bundesland spielt hier vor allem für Kirchensteuer und den Pflege-Sonderfall Sachsen eine Rolle. Kinder unter 25 werden berücksichtigt, weil sie die Pflegeversicherung beeinflussen können.